• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

Waffen

Alles rund um Waffen und Munition

Jaeger

Waffentausch – neue Befürwortung erforderlich?

20. Juni 2017 by Jaeger Kommentar verfassen

Waffentausch – Alte Kurzwaffe verkaufen, neue einfach eintragen?

Der Erwerb und Besitz einer Kurzwaffe stellt für den Sportschützen eine etwas größere Herausforderung dar als der Erwerb von Langwaffen, mit Ausnahme der Halbautomaten. Für die Kurzwaffe muss er zunächst ein Bedürfnis gegenüber der Waffenbehörde nachweisen. Den Nachweis des Bedürfnisses erhält der Sportschütze in der Regel über die Befürwortung seines Schießsportverbandes. Hier gilt, dass der Sportschütze gegenüber seinem Verband in aller Regel nur die regelmäßige Teilnahme am Training im Verein nachweisen muss, solange er sich im Grundkontingent von zwei Kurzwaffen bewegt. Was aber, wenn der Sportschütze bereits 2 Kurzwaffen hat, aber gerne eine andere Kurzwaffe hätte? Hier kommt nur ein Waffentausch in Frage.

Verkauf einer Kurzwaffe – Waffentausch

Gründe für den Verkauf einer Kurzwaffe kann ein Sportschütze viele haben. Möglicherweise kommt er mit der betreffenden Waffe bereits nach kurzer Zeit nicht zurecht. Ein ausgiebiges Erproben der Kurzwaffe ist in den meisten Fällen für den Sportschützen vor dem Kauf ja auch nicht möglich. Wenn nicht ein Bekannter oder Vereinskamerad die exakt gleiche Waffe besitzt, wird ein ausgiebiges Probeschießen beim Waffenhändler oft nicht möglich sein. Insbesondere bei höherwertigen Waffen oder ausgefalleneren Marken hat der Händler oft kein geeignetes Vorführexemplar zur Hand. Aber selbst wenn man die Waffe Probeschießen darf, wird man oft erst nach mehreren hundert Schuss sicher sagen können, ob die Waffe einem liegt. Stellt man als Sportschütze nun beim Training in den ersten Wochen und Monaten nach dem Erwerb der Kurzwaffe fest, dass sich die gewünschten Ergebnisse nicht einstellen, bleibt einem nichts anderes übrig, als die Waffe zu verkaufen. Natürlich kann es auch andere Gründe dafür geben, warum ein Sportschütze seine Kurzwaffen verkaufen möchte. Aber der hier genannte ist sicherlich der häufigste.

Verkauf und Austragung aus der Waffenbesitzkarte

Der Verkauf der Kurzwaffe ist dabei relativ einfach. Nachdem ein geeigneter Käufer gefunden ist muss dieser lediglich gegenüber dem Verkäufer durch einen entsprechenden Voreintrag in seiner Waffenbesitzkarte nachweisen, dass er die Berechtigung zum Erwerb einer Kurzwaffe seitens der Waffenbehörde hat. Nach Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe der Waffe müssen dann nur noch die nötigen Formalitäten bei der Waffenbehörde erfolgen. Der Erwerber der Waffe muss einen Antrag auf Eintragung der Kurzwaffe in seine Waffenbesitzkarte stellen. Der Verkäufer muss hingegen den Antrag stellen, dass die Kurzwaffe aus seiner grünen Waffenbesitzkarte ausgetragen wird. Die Austragung erfolgt in aller Regel durch Streichung des entsprechenden Eintrags.

Erwerb einer neuen Kurzwaffe

So weit, so gut. Nachdem der Sportschütze jetzt die unpassende Kurzwaffe verkauft hat möchte er natürlich eine passende Kurzwaffe neu erwerben. Denn natürlich ist sein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz einer Kurzwaffe durch den Verkauf ja nicht erloschen. Er geht ja weiterhin zum Vereinstraining, hat jetzt aber keine eigene Trainingswaffe mehr zur Hand. Um eine neue Kurzwaffe zu erwerben braucht der Sportschütze jedoch – das ist unstreitig – einen neuen VorEentrag auf seiner grünen Waffenbesitzkarte.

Kein neuer Voreintrag ohne neue Befürwortung?

Auch wenn es eigentlich ein Leichtes sein müsste den Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde davon zu überzeugen, dass man weiterhin regelmäßig dem Schießsport nachgeht, wird dies nicht ausreichen. Obwohl der Sportschütze durch Vorlage des Schießbuchs dem Sachbearbeiter nachweisen kann, dass er regelmäßig als Sportschütze tätig ist, wird der Sachbearbeiter auf einer neuen Befürwortung durch den Schießsportverband bestehen.

Bürokratie außerhalb des Gesetzes?

Die vorstehende Sachlage ist jedenfalls Praxis bei den meisten Waffenbehörden. Möglicherweise gelingt es dem einen oder anderen Sportschützen im Einzelfall, seinen Sachbearbeiter von einer anderen Handhabung zu überzeugen. In aller Regel wird dies jedoch nicht gelingen. Wem andere Fälle bekannt sind, darf diese gerne in den Kommentaren berichten. Ob dies unnötige Bürokratie ist, muss jeder selbst entscheiden. Eindeutige Regelungen bezüglich des Erwerbs einer Kurzwaffe und der anschließenden Neubeschaffung einer Kurzwaffe, also praktisch einem Tausch der Kurzwaffe, gibt es nicht. Aus Sicht des Sportschützen ist es sicherlich kaum nachvollziehbar, dass der Sachbearbeiter Zweifel an seinem Bedürfnis hat, wenn er die regelmäßige Teilnahme am Schießsport doch nachweisen kann und die Waffe doch auch eben deswegen verkauft wurde, um ein besseres Trainingsgerät beschaffen zu können. Aus Sicht des Sachbearbeiters ist die Überprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses beim Sportschützen jedoch nicht der Regelfall. In der Regel – so sehen es die Vorschriften vor – wird das Bedürfnis beim Sportschützen durch die Befürwortung des Schießsportverbandes bescheinigt. Der Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde prüft also nicht, ob tatsächlich ein Bedürfnis hinsichtlich des Erwerbs der betreffenden Waffe beim Sportschützen vorliegt. Diese Prüfung ist letztendlich auf den Schießsportverband „delegiert“. Dies ist auch gut so, denn am Ende kann ja nur der Sportverband entscheiden, wer welche Waffe braucht. Und Sachbearbeiter, die eine Befürwortung seitens des Schießsportverbandes auch nicht hinterfragen, können sich berechtigterweise beim Waffentausch auch darauf zurückziehen, dass sie nicht die Arbeit des Schießsportverbandes machen müssen.

Bürokratie muss sein

Auch wenn der Sportschütze sich ärgern mag, gerade im Bereich des Waffenrechts muss Bürokratie bis zu einem gewissen Maß stattfinden. Damit müssen wir uns abfinden. Es ist daher richtig, dass sich die Waffenbehörde auf den Standpunkt stellt, dass die Frage der Prüfung des Bedürfnisses schlussendlich durch den Schießsportverband erfolgt, in dem von dort eine Befürwortung für eine Kurzwaffe ausgestellt wird. Ob es sich bei dem Erwerb um einen Ersterwerb, Zweiterwerb oder um einen Erwerb nach Tausch der Waffe handelt, ist dabei unerheblich. Es sollte ja auch kein Problem sein, dass der Sportschütze unter Darlegung der Problematik eine neue Befürwortung durch den Verband erhält. In der Praxis wird der Waffentausch ja auch nur dadurch problematisch, dass dem Sportschützen ein mehr oder weniger langer Zeitverzug im Rahmen der Prozeduren der Befürwortung entsteht. Bevor die alte Waffe nicht aus der Waffenbesitzkarte ausgetragen wurde wird der Verband selbstverständlich keine (zu diesem Zeitpunkt: weitere!) Kurzwaffe genehmigen. Daraus folgt jedoch, dass der Sportschütze den Neuantrag auf Befürwortung erst dann stellen kann, wenn die alte Waffe nach dem Verkauf aus seiner Waffenbesitzkarte ausgetragen wurde. Da sich der Vorgang einer waffenrechtlichen Befürwortung durch den Schießsportverband in aller Regel einige Tage bis mehrere Wochen zieht, hat der Sportschütze also in dieser Zeit keine Waffe für das Training zur Verfügung. Diesen Missstand können aber letztendlich nur die Schießsportverbände beheben, indem sie jedenfalls solche Anträge vorzugsweise und besonders schnell bearbeiten. Wer bisher nur eine Waffe in seiner WBK eingetragen hat, sollte vor dem Hintergrund der Problematik eventuell bereits vor dem Verkauf der nicht passenden Waffe die Befürwortung und den Voreintrag für die neue Kurzwaffe beschaffen.

Kategorie: Waffenkauf Stichworte: Befürwortung, Kurzwaffe, Schießsportverband, Voreintrag, Waffentausch

Hello world!

10. Mai 2016 by Jaeger Kommentar verfassen

Welcome to WordPress. This is your first post. Edit or delete it, then start writing!

Kategorie: Uncategorized

Haupt-Sidebar

Kategorien

  • Uncategorized
  • Waffenkauf

Waffentausch – Alte Kurzwaffe verkaufen, neue einfach eintragen? Der Erwerb und Besitz einer Kurzwaffe stellt für den Sportschützen eine etwas größere Herausforderung dar als der Erwerb von Langwaffen, mit Ausnahme der Halbautomaten. Für die Kurzwaffe muss er zunächst ein Bedürfnis gegenüber der Waffenbehörde nachweisen. Den Nachweis des Bedürfnisses erhält der Sportschütze in der Regel über […]

Welcome to WordPress. This is your first post. Edit or delete it, then start writing!

  • Handfeuerwaffen
  • Waffe

Copyright © 2023 · Genesis Sample on Genesis Framework · WordPress · Anmelden