Als Handfeuerwaffen werden Waffen bezeichnet, die von einer einzelnen Person tragbar und ohne zusätzliche Hilfsmittel einsetzbar sind. Das Kaliber dieser Waffen liegt im allgemeinen unter 20 mm.
Entscheidendes Kriterium für eine Handfeuerwaffe ist somit, dass sie von einer einzelnen Person bestimmungsgemäß verwendet werden kann. Damit unterscheidet sie sich von Geschützen, die zusätzliche Hilfsmittel wie etwa eine Lafette benötigen.
Kurzwaffen und Langwaffen
Das deutsche Waffengesetz unterscheidet bei den Handfeuerwaffen zwischen Kurzwaffen und Langwaffen.
Langwaffen
Als Langwaffen werden in § 1 Abs. 4 Waffengesetz in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unter Abschnitt 1 Nummer 2.5. alle Handfeuerwaffen definiert, die mit Lauf und geschlossenem Verschluss länger als 30 cm in der Gesamtlänge sind. Zudem muss ihre bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge größer als 60 cm sein.
Kurzwaffen
Kurzwaffen sind alle anderen Handfeuerwaffen
Bestimmungsgemäße Verwendung entscheidet
Bestimmungsgemäß sind Langwaffen immer mit zwei Händen zu verwenden. Kurzwaffen sind hingegen bestimmungsgemäß mit einer Hand zu verwenden. Der tatsächliche Gebrauch in der Praxis ist für die gesetzliche Definition unverbindlich. Die meisten Sportschützen halten ihre Kurzwaffe beidhändig im Rahmen des sportlichen Schießens. So verbessern sie die Treffgenauigkeit und Präzision. Trotzdem handelt es sich bei den Pistolen und Revolvern um Kurzwaffen, da sie bestimmungsgemäß (auch) mit einer Hand zu nutzen sind. Auch Langwaffen werden nicht dadurch zur Kurzwaffe, dass man sie mit einer Hand abfeuert. Auch wenn dies praktisch möglich wäre, ist dies nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch. Aus einem Zweirad wird schließlich auch kein Einrad, nur weil man auf dem Hinterrad fahren kann.
Faustfeuerwaffen
Auch wenn die Begriffe sich nicht zu 100 % decken werden Kurzwaffen häufig auch als Faustfeuerwaffen bezeichnet. An dieser begrifflichen Definition zeigt sich erneut, dass es für die Klassifikation als Kurzwaffe darauf ankommt, dass man die Waffe bestimmungsgemäß eigenhändig abfeuern kann.
Geschichte der Handfeuerwaffen
Die Entwicklung der Handfeuerwaffen begann bereits früh. Bei den ersten Handfeuerwaffen handelte es sich um Vorderlader. Pulver und Geschoss wurden von vorne durch den Lauf geladen, genau wie bei einer Kanone. Durch ein Zündschloss am Ende des Laufs wurden sodann die Waffen gezündet. Als wesentlicher Entwicklungsschritt für die Entwicklung der Handfeuerwaffen gilt daher die Erfindung des Luntenschloss im Jahre 1411. Auch die Einführung einer Visiereinrichtung (Kimme und Korn) sowie der gezogenen Läufe um 1493 herum erhöhten die Treffgenauigkeit immens. Weitere Entwicklungsschritte waren das Radschloss, das Steinschloss sowie das Perkussionsschloss. Nach und nach wurde aus dem Vorderlader so ein Hinterlader.